24.01.2025
Öffentliche Auflage - Wasserbauprojekt Revitalisierung Längsvernetzung Necker
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 21ff des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; WBG) das nachfolgende Wasserbauprojekt genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben:
Revitalisierung Längsvernetzung Necker, Abschnitt km 11.80 bis 11.90
Die Projektunterlagen liegen nach Art. 24 WBG während 30 Tagen vom 27. Januar bis 25. Februar 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder unterhalb dieses Textes zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.
Das Projekt ist während der Auflagefrist soweit in Art. 26 WBG vorgesehen im Gelände abgesteckt.
Innert der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 des Planungs- und Baugesetzes [sGS 731.1; PBG] und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Neckertal
Revitalisierung Längsvernetzung Necker, Abschnitt km 11.80 bis 11.90
Die Projektunterlagen liegen nach Art. 24 WBG während 30 Tagen vom 27. Januar bis 25. Februar 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder unterhalb dieses Textes zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.
Das Projekt ist während der Auflagefrist soweit in Art. 26 WBG vorgesehen im Gelände abgesteckt.
Innert der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 des Planungs- und Baugesetzes [sGS 731.1; PBG] und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Neckertal