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Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe beantragt, hat Anspruch auf persönliche Beratung und Betreuung. Die Klientinnen und Klienten werden dabei unterstützt, ihre Probleme selbständig zu lösen. Das erfordert aktives Mitwirken. Das gemeinsame Ziel ist, die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern. Die Hilfe der Sozialhilfestelle erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe und ist der individuellen Situation angepasst. Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Ihre Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen, der Dauer der Hilfeleistung, usw. Die Berechnung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS). 
Für eine Neuanmeldung oder allgemeine Auskunft über die Abklärung des Anspruchs auf Sozialhilfeleistungen kommen Sie persönlich von Montag bis Mittwoch von 13.30 – 16.30 Uhr bei uns vorbei.

Für die Neuanmeldung ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Das weitere Vorgehen wird anlässlich eines persönlichen Kurzgespräches dargestellt. 

Das Gespräch findet auf Deutsch statt. Falls notwendig und möglich, lassen Sie sich bitte von einer Person begleiten, die für Sie übersetzen kann. Teilen Sie der Sozialberaterin beim ersten Gespräch mit, ob Sie mit anderen Beratungsstellen (Behörden, Schuldensanierungsstellen, kirchliche Beratungsstellen etc.) in Kontakt stehen. Sie erleichtern damit eine koordinierte und zielgerichtete Hilfeleistung.
Evelin Wohlgensinger
Leiterin Soziale Dienste
058 228 33 09
sozialedienste@neckertal.ch
Janina Strassmann
Mitarbeiterin Soziale Dienste
058 228 33 08
sozialedienste@neckertal.ch