Bei Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben Eltern bei der Geburt des Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich mindestens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch das Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist jener Elternteil, durch welchen das Kind hauptsächlich betreut wird. Auf der Webseite des Kantons St.Gallen finden Sie das Merkblatt, ein Berechnungsblatt sowie die gesetzlichen Grundlagen. Für Auskünfte und die Hilfe beider Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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