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Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Gerda Oswald
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch
Sabine Breitenmoser
Mitarbeiterin Betreibungsamt
058 228 33 02
betreibungsamt@neckertal.ch