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Nothilfe

Personen, deren Wegweisungsentscheid rechtskräftig abgeschlossen wurde, sind zur Ausreise verpflichtet. Wer in eine Notlage gerät, kann um Ausrichtung von Nothilfe ersuchen. Die empfohlenen Ansätze für den Lebensunterhalt betragen:
Fr. 8.– je Tag und Person
Fr. 12.– für zwei Personen
Fr. 15.– für drei Personen
Evelin Wohlgensinger
Leiterin Soziale Dienste
058 228 33 09
sozialedienste@neckertal.ch
Janina Strassmann
Mitarbeiterin Soziale Dienste
058 228 33 08
sozialedienste@neckertal.ch