Personen, deren Wegweisungsentscheid rechtskräftig abgeschlossen wurde, sind zur Ausreise verpflichtet. Wer in eine Notlage gerät, kann um Ausrichtung von Nothilfe ersuchen. Die empfohlenen Ansätze für den Lebensunterhalt betragen: Fr. 8.– je Tag und Person Fr. 12.– für zwei Personen Fr. 15.– für drei Personen
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