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Antrag zur Ausfertigung eines Handänderungsvertrages

Eine Handänderung bedeutet eine Änderung des Eigentümer-Eintrags im Grundbuch. Dieser Wechsel wird besteuert mit der sogenannten Handänderungssteuer. Die Höhe der Handänderungssteuer berechnet sich aufgrund des beurkundeten Kaufpreises.

Wir bitten Sie, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen. Sollten beim Ausfüllen Fragen auftauchen, rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Antragsformular muss vom Veräusserer original unterzeichnet sein.
Urs Röck
Leiter Grundbuchamt und Stellvertretung Landwirtschaftsamt
058 228 33 50
urs.roeck@neckertal.ch
Justin Müller
Grundbuchverwalter und Leiter Landwirtschaftsamt
058 228 33 53
justin.mueller@neckertal.ch
Jennifer Regenscheit
Grundbuchverwalterin und Stellvertretung Landwirtschaftsamt
058 228 33 51
jennifer.regenscheit@neckertal.ch