Tombola- und Lotterieveranstaltungen unterstehen seit dem 1. November 2020 nicht mehr der Bewilligungspflicht, sofern sie von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden. Auch die Bewilligungsgebühr entfällt grundsätzlich. Tombola- und Lotterieveranstaltungen mit einer Plansumme über Fr. 50'000.00 (Anzahl Lose x Verkaufspreis) unterstehen der Bewilligungspflicht durch den Kanton St.Gallen.
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