Fremdplatzierung und Therapien
Die politische Gemeinde sorgt für die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die der betreuenden Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung bedürfen.Für die Fremdplatzierungen sind immer klare Indikationen, in der Regel in Verbindung mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht notwendig.
Soweit keine anderen gesetzlichen Kostenträger herangezogen werden können, übernehmen die Sozialen Dienste die Beiträge der Unterhaltspflichtigen zur Unterbringung in ein Kinder- oder Jugendheim.
Die Abklärungen zur Erfüllung der Voraussetzungen nehmen einige Zeit in Anspruch. Sind diese erfüllt, kann eine Kostengutsprache erteilt werden.