Fortsetzungsbegehren
Verstreicht nach der Zustellung des Zahlungsbefehles durch das Betreibungsamt die Zahlungsfrist unbenutzt und hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt stellt je nach Art des Schuldners (natürliche oder juristische Person) eine Pfändungsankündigung oder eine Konkursandrohung aus. Das Begehren ist dem Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einzureichen. Weitere Informationen zur Fortsetzung der Betreibung finden Sie auf der Rückseite des Formulars.Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
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Gerda Oswald
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
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058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch
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058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch