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Betreibungsamt

Falls Rechnungen auch nach Mahnungen nicht bezahlt werden, kommt das Betreibungsamt ins Spiel. Es treibt die nicht bezahlten Geldforderungen ein und leitet diese weiter. Die Handlungsgrundlage des Betreibungsamt bildet das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG).

Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können während den Betreibungsferien eingereicht werden.

Für Zahlungen an das Betreibungsamt Neckertal benützen Sie bitte IBAN CH35 0900 0000 9001 2643 9, lautend auf Betreibungsamt Neckertal. 

Via E-Mail sind wir unter betreibungsamt@neckertal.ch erreichbar.
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Gerda Oswald
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch
Sabine Breitenmoser
Mitarbeiterin Betreibungsamt
058 228 33 02
betreibungsamt@neckertal.ch