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Anmeldung für Ergänzungsleistungen

Manchmal reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen an Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV aus. Sie sollen zusammen mit anderen Leistungen die Existenz sichern.

Die Ergänzungsleistungen (EL) beinhalten zwei finanzielle Beiträge:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden 
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (einmalige Zahlung)
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch