Dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson und erklärt, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann. Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht die Möglichkeit, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch eine Service-Firma durchführen zu lassen.
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