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Anmeldung für AHV-Leistungen (AHV)

Jede in der Schweiz wohnhafte und erwerbstätige Person welche bei der AHV versichert ist, hat Anspruch auf eine Rentenleistung der Alters- und Hinter­lassenen­versicherung AHV. Obligatorisch bei der AHV versichert sind Menschen, die in der Schweiz arbeiten und/oder wohnen. Dazu gehören auch Kinder und Nicht­erwerbstätige wie zum Beispiel Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Haus­frauen und Haus­männer.

Beachten Sie bitte, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch