Verwertungsbegehren
Nach Vollzug der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Mit diesem wird die Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten verlangt. Bei Lohn- und Verdienstpfändung ist das Verwertungsbegehren nicht notwendig. Das Begehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das für die Pfändung zuständig war. Eine Vorlage des Verwertungsbegehrens erhalten Sie auf dem Betreibungsamt. Bitte kontaktieren Sie uns.Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
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sara.pondini@neckertal.ch
Gerda Oswald
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
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058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch
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058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch