25.04.2025
Mitwirkungsverfahren - Sondernutzungsplan Früehof, St.Peterzell - Gewässerraum
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Sondernutzungsplan Grundstücke Nr. 226S und 265S, Früehof, St.Peterzell - Gewässerraum
Nach Art. 34 ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist für Sondernutzungspläne das Planverfahren durchzuführen. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen liegen vom 28. April bis 27. Mai 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, Mogelsberg auf. Die Unterlagen können unterhalb dieses Textes eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder per E-Mail an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen stehen Ihnen Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch oder Roland Schmid, 058 228 33 10, roland.schmid@neckertal.ch gerne Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Sondernutzungsplan Grundstücke Nr. 226S und 265S, Früehof, St.Peterzell - Gewässerraum
- Sondernutzungsplan 1:1000
- Planungsbericht
Nach Art. 34 ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist für Sondernutzungspläne das Planverfahren durchzuführen. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen liegen vom 28. April bis 27. Mai 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, Mogelsberg auf. Die Unterlagen können unterhalb dieses Textes eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder per E-Mail an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen stehen Ihnen Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch oder Roland Schmid, 058 228 33 10, roland.schmid@neckertal.ch gerne Verfügung.
Gemeinderat Neckertal