25.10.2024
Öffentliche Auflage – Sondernutzungsplan Reitsport Siggetschwil
Der Gemeinderat Neckertal hat am 20. August 2024 in Anwendung von Art. 1 Abs. 3 lit. b und ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die öffentliche Auflage zu folgendem Projekt erlassen:
Sondernutzungsplan Reitsport Siggetschwil
- Besondere Vorschriften
- Planungsbericht
Die Mitwirkung wurde vom 2. September bis 2. Oktober 2024 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Unterlagen zum Sondernutzungsplan Reitsport Siggestschwil liegen nach Art. 41 Abs. 1 PBG während 30 Tagen, das heisst vom 28. Oktober bis 27. November 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder unterhalb dieses Textes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Neckeral
Sondernutzungsplan Reitsport Siggetschwil
- Besondere Vorschriften
- Planungsbericht
Die Mitwirkung wurde vom 2. September bis 2. Oktober 2024 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Unterlagen zum Sondernutzungsplan Reitsport Siggestschwil liegen nach Art. 41 Abs. 1 PBG während 30 Tagen, das heisst vom 28. Oktober bis 27. November 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder unterhalb dieses Textes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Neckeral