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19.07.2024

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Decken die Renten und anderen Einkommen Ihre minimalen Lebenskosten nicht? In diesem Fall können Ihnen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe.

Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen?
  • Sie erhalten eine Rente (AHV, IV) oder eine Hilflosenent- schädigung oder haben während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezogen.
  • Ihr Vermögen beträgt weniger als Fr. 100'000 (Ehepaare Fr. 200'000, Kinder Fr. 50'000). Der Grenzwert gilt ohne selbstbewohnte Liegenschaft.
  • Ihr Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt ist in der Schweiz.
  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Landes.
  • Oder Sie sind Ausländerin oder Ausländer: Dann müssen Sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
 
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem Online-Rechner «Ergänzungsleistungen» unter www.svasg.ch/rechner.
 
Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Sind Ihre Einnahmen kleiner als die anerkannten Ausgaben? Dann melden Sie sich an. Das Anmeldeformular finden Sie auf www.svasg.ch/el-anmeldung.