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23.02.2024

Vereinsbeitragsreglement - Antrag Vereinsbeiträge

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2023 das Vereinsbeitragsreglement erlassen. Im Januar 2024 hat der Gemeinderat die Artikel 15 «Beitrag an Jubiläumsanlass» und Artikel 16 «Beitrag an Anschaffungen» neu hinzugefügt und bei Art. 8 Abs. 2 erfolgte eine Ergänzung bezüglich Kosten der Miete an Vereine von Dicken und Nassen.

Wie und wann Vereinsbeiträge beantragt werden können, wird nun hier erklärt:

Vereinsbeiträge
Für den Antrag von Vereinsbeiträgen Jugend, Alter, Teilhabe und Musikgesellschaften wurde ein Formular entwickelt, das im laufenden Jahr eingereicht werden muss, damit die entsprechenden Beiträge ausbezahlt werden. Das Formular finden Sie unter «Vereinsbeiträge» (E-Service), wo auch direkt die nötigen Beilagen hochgeladen werden können. Falls Sie bevorzugen alles per Post einzureichen, kann das aufgeschaltete Formular «Antrag Vereinsbeitrag» durch die/den Vereinspräsidenten/-in ausgefüllt, unterzeichnet und ausgedruckt werden.

Beiträge an Anlässe, Jubiläen oder Anschaffungen
Für anderweitige Unterstützungen von Anlässen, Jubiläen, Anschaffungen (Art. 16) oder Ähnliches muss gem. Art. 6 vom Vereinsbeitragsreglement ein separater Antrag bzw. Schreiben an Andreas Lusti, Verwaltungsleiter, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder andreas.lusti@neckertal.ch bis spätestens 31. Juli des Vorjahres eingereicht werden, damit diese fristgerecht budgetiert werden können.

Wir bitten die Vereinspräsidenten/-innen die Anträge mit Beilagen einzureichen und freuen uns auf ein reges Vereinsleben in der Gemeinde Neckertal.