27.10.2023
Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan Kiesabbau und Deponie Nassen / Teilstrassenplan Nassenfeld
Der Gemeinderat Neckertal hat an der Sitzung vom 26. September 2023 in Anwendung von Art. 27 ff. und Art. 41 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1 / kurz PBG) die folgenden Pläne und besonderen Bestimmungen genehmigt und festgesetzt und zur öffentliche Auflage freigegeben:
Vom 30. Oktober 2023 bis 29. November 2023 liegen die vollständigen Gesuchsunterlagen im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die meisten Unterlagen sind hier unten angehängt.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag zu enthalten. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Gemeinderat Neckertal
- Sondernutzungsplan Kiesabbau und Deponie Nassen
- Baugesuch
- Teilstrassenplan Nassenfeld
Vom 30. Oktober 2023 bis 29. November 2023 liegen die vollständigen Gesuchsunterlagen im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die meisten Unterlagen sind hier unten angehängt.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag zu enthalten. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Gemeinderat Neckertal
PlanungsberichtZusammenfassungProjektbeschreibungbesondere VorschriftenÜbersichtsplan AbbaugebietAusgangszustandAbbauplanRekultivierungsplanAbbau- und Rekultivierungsplan - SchnitteDeponieplanTeilstrassenplan NassenfeldRodungs- und AufforstungsplanWaldfeststellung im Gebiet NassenfeldAufhebung Sondernutzungspläne